Bedingungen
Gebäudesanierung
Für die Sanierung der Gebäudehülle gelten in der ganzen Schweiz einheitliche Bedingungen. Die detaillierten Förderbedingungen sind im Gesuchsformular und in der Wegleitung aufgeführt. Zu diesen Dokumenten gelangen Sie via Wahl Ihres Kantons in der rechten Navigationsleiste.
- Ihr Gesuch muss unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Anschliessend können Sie vor Erhalt des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit dem Bau beginnen.
- Ihre Liegenschaft muss vor dem Jahr 2000 erstellt worden sein.
- Nur bisher beheizte Gebäudeteile sind förderberechtigt. Ausnahmen: Estrich (neue Dach-, Kniestock- oder Giebeldämmung, Fensterersatz), unbeheizte Untergeschosse (neue Wand- und Bodendämmung, Fensterersatz) und Sockel.
- Der Förderbeitrag für Ihre Sanierungsmassnahmen muss mindestens 3'000 Franken betragen (ohne kantonale Zusatzförderungen).
- Die Massnahmen müssen fachgerecht geplant und ausgeführt werden.
- Falls Sie für eine Massnahme bereits Fördergeld vom Bund oder der Stiftung Klimarappen erhalten, ist diese nicht mehr förderberechtigt. Ebenso sind Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind oder mit der Stiftung Klimarappen einen Vertrag abgeschlossen haben, nicht förderberechtigt.
- Eine Förderzusage ist zwei Jahre ab Datum der Zusage gültig. Vor Ablauf dieser Frist muss Ihr Projekt realisiert und das Abschlussformular eingereicht sein (Ausnahme: begründeter Antrag für verlängerte Frist).
Kantonale Zusatzförderungen
Die kantonalen Zusatzförderungen für erneuerbare Energien, Abwärmenutzung und optimierte Haustechnik sind auf die Bedürfnisse im jeweiligen Kanton ausgerichtet. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kanton, um mehr über die Bedingungen der zusätzlichen Förderung zu erfahren. Wählen Sie dafür rechts den Kanton an, in dem Ihre Liegenschaft steht.
Erleichterungen bei geschützten Bauten
Ist Ihre Liegenschaft geschützt, Bestandteil eines Inventars und in diesem als von "nationaler" oder "regionaler" Bedeutung eingetragen? Wenn Sie nachweisen, dass die geforderten U-Werte deshalb nicht realisierbar sind, können Ihnen erleichterte Mindestanforderungen gewährt werden.
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