Bedingungen
Detaillierte Förderbedingungen sind im Gesuchsformular und in der Wegleitung aufgeführt. Zu diesen gelangen Sie via Wahl Ihres Kantons in der rechten Navigationsleiste. Für alle Kantone einheitlich gilt:
- Ihr Gesuch muss unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Auf eigenes Risiko können Sie jedoch vor Erhalt des Förderbescheids mit dem Bau beginnen.
- Ihre Liegenschaft wurde vor dem Jahr 2000 erstellt.
- Nur bisher beheizte Gebäudeteile sind förderberechtigt (Ausnahme: Ausbau Estrich).
- Der Beitrag für Ihr Gesuch muss mindestens 1'000 Franken betragen (ohne kantonale Zusatzförderungen).
- Die Massnahmen müssen fachgerecht geplant und ausgeführt werden.
- Falls Sie für eine Massnahme bereits Fördergeld vom Bund oder der Stiftung Klimarappen erhalten, ist diese nicht mehr förderberechtigt. Ebenso sind Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind oder mit der Stiftung Klimarappen einen Vertrag abgeschlossen haben, nicht förderberechtigt.
- Eine Förderzusage ist zwei Jahre ab Datum der Zusage gültig. Vor Ablauf dieser Frist muss Ihr Projekt realisiert und die Ausführungsbestätigung eingereicht sein (Ausnahme: begründeter Antrag für verlängerte Frist).
Erleichterungen bei geschützten Bauten
Ist Ihre Liegenschaft geschützt, Bestandteil eines Inventars und in diesem als von "nationaler" oder "regionaler" Bedeutung eingetragen? Wenn Sie nachweisen, dass die geforderten U-Werte somit nicht realisierbar sind, können Ihnen erleichterte Minimalanforderungen gewährt werden.
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