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Kann ich die Investitionen von den Steuern abziehen? |
Direkte Bundessteuer
Bei Liegenschaften im Privatvermögen können Sie Unterhaltskosten sowie wertvermehrende Investitionen, die zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen, von der direkten Bundessteuer abziehen. Dazu gehören explizit die Wärmedämmung von Böden, Wänden, Dächern und Decken sowie der Ersatz von bestehenden Fenstern mit besser isolierenden Fenstern. Sie können jedoch nur denjenigen Teil der Kosten abziehen, den Sie selbst getragen haben. Nicht abziehen können Sie den Teil, der durch das Gebäudeprogramm subventioniert wurde.
Kantonale Steuer
Die Abzugsfähigkeit ist nicht in allen Kantonen gleich geregelt. In den meisten Kantonen gelten dieselben Regeln wie bei der direkten Bundessteuer. Informieren Sie sich in der Wegleitung Ihrer Steuererklärung oder beim kantonalen Steueramt.
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