| Was muss ich bei lärmbelasteten Gebäuden beachten? |
FassadeWände mit einer guten Wärmeisolation schützen nicht auch automatisch gegen Lärm. Gewisse Dämmmaterialien können die Situation sogar verschlimmern. Achten Sie bei der Auswahl des Dämmmaterials daher auch auf den Lärmschutz. FensterNeue Fenster mit einer guten Wärmeisolation schützen nicht zwangsläufig auch optimal gegen Lärm. Auf dem Markt gibt es jedoch bereits Fenster, die Energieeffizienz und optimalen Lärmschutz vereinen. Klären Sie daher früh ab, ob solch kombinierte Fenster für Ihre Situation sinnvoll sind. Wenn Ihr Gebäude stark mit Lärm belastet ist, können Sie unter Umständen zusätzliche Beiträge für Schallschutzfenster erhalten. Ist die Belastung besonders hoch, können Sie sogar zum Einbau von Schallschutzfenstern verpflichtet werden. In diesem Fall bezahlt der Verursacher des Lärms den Einbau der Fenster. Für die Wärmeisolation ist der U-Wert ausschlaggebend. Für eine Förderung durch das Gebäudeprogramm muss der U-Wert des Glases bei höchstens 0.7 W/m2K liegen. Für den Schallschutz ist der im Einbauzustand gemessene Schalldämmwert relevant. Er wird anhand des Schalldämmwertes R’w des Fensters und einem Korrekturfaktor (C oder Ctr) berechnet. Der Korrekturfaktor berücksichtigt die Lärmart. Im Normalfall einer stark befahrenen Strasse sind Schalldämmwerte von R'w+(C oder Ctr) ≥ 32 dB ausreichend. In Extremsituationen sind Schalldämmwerte von R'w+(C oder Ctr) ≥ 38 dB notwendig. Beachten Sie, dass für Schallschutzfenster eine spezielle Montage notwendig ist. Die Regeln und Verfahren sind je nach Lärmart und je nach Kanton unterschiedlich. Wenden Sie sich an die kantonale bzw. städtische Fachstelle für Lärm. Sie kann Ihnen Auskunft geben, wie Sie vorgehen können. Die Kontaktadressen finden Sie auf dieser Website.
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