Im Kanton Zug erhalten Sie Fördergeld für die verbesserte Wärmedämmung von Einzelbauteilen. Der kantonale Kredit für zusätzliches Fördergeld ist erschöpft. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat am 5. Juli 2011 einen neuen Kredit beantragt. Der Kantonsrat hat diesen Antrag am 15. Dezember 2011 in erster Lesung gutgeheissen. Nach der zweiten Lesung und nach Ablauf der Referumsfrist kann der Beschluss im Frühling 2012 in Kraft treten. Dann wird der Kredit auch für einen kantonalen Zusatzbeitrag an eine Gesamtsanierung der Gebäudehülle zur Verfügung stehen. Die kantonale Energiefachstelle wird darüber informieren. Berechnen Sie mit dem Fördergeldrechner, wie viel Fördergeld Sie erhalten. GesuchsformularFördersätze und Bedingungen finden Sie im Gesuchsformular. Die Wegleitung hilft Ihnen Schritt für Schritt beim Ausfüllen. Speichern Sie das Formular auf Ihrem Computer und füllen Sie es elektronisch aus. Schicken Sie es anschliessend ausgedruckt und unterzeichnet mit den notwendigen Unterlagen an die im Formular angegebene Adresse. Rechts finden Sie ein Beispiel eines vollständigen Gesuches. Wichtig: Um das Gesuchsformular öffnen, bearbeiten und drucken zu können, benötigen Sie das Programm "Adobe Reader" (mind. Version 9.0), welches hier kostenlos heruntergeladen werden kann. AbschlussformularNach einer Förderzusage verbleiben Ihnen 2 Jahre, die Massnahmen umzusetzen und der Bearbeitungsstelle das Abschlussformular einzureichen. Das Abschlussformular wird innerhalb dreier Monate geprüft.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Energieberatungsstelle des Kantons Zug unter Tel. 041 / 723 63 76 oder von der Energiefachstelle unter www.zug.ch/energiefachstelle. |


