FAQ
Darf ich die Sanierungsarbeiten selbst ausführen?
Die Massnahmen müssen fachgerecht geplant und ausgeführt werden. Wenn Sie dies gewährleisten können, sind auch in Eigenleistung ausgeführte Arbeiten förderberechtigt. Beachten Sie dabei:
- Sie müssen die eingebauten Flächen plausibel darstellen, zum Beispiel mittels Plänen.
- Sie müssen die Arbeiten nachvollziehbar fotografisch dokumentieren. Bei Dämmungen soll ein Messstab mit der Wärmedämmung mit fotografiert werden. Bei der Sanierung von Steildächern muss die Situation im Sparrenbereich ebenfalls ersichtlich sein.
- Sie müssen nach Abschluss der Arbeiten die Kaufbelege der Wärmedämmmaterialien einreichen.
Grundsätzlich gilt für Das Gebäudeprogramm, dass höchstens 50% der Kosten bezahlt werden (Bedingung 7, Gesuchsformular). Bei Eigenleistung gilt folgende Sonderregelung: Es werden höchstens 100% der Materialkosten bezahlt.


